Dieter Bohlen und Welfen-Prinz klagen erfolglos
Pressemeldung von PR-Live.org / Hamburg / In erster Instanz hatten sich Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover jeder eine fünfstellige Summe erstritten, weil ein Zigarettenkonzern ihre Namen in einer Werbekampagne verwendet hatte. Doch nun entschied der Bundesgerichtshof im Sinne der Meinungsfreiheit und der Unterhaltung.

Dieter Bohlen (l.) und Prinz Ernst August von Hannover fordern Schadensersatz
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Heftige Niederlage für Musikproduzent Dieter Bohlen: Der erfolgsverwöhnte Pop-Titan und Jury-Mitglied des TV-Quotenhits„Deutschland sucht den Superstar“, unterlag vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Streit gegen einen Zigarettenkonzern. Seine Schadensersatzklage wegen einer satirischen Werbekampagne der Zigarettenmarke „Lucky Strike“ scheiterte ebenso wie die Klage von Welfen-Prinz Ernst August von Hannover in gleicher Angelegenheit.
Die beiden Prominenten hatten sich dagegen gewandt, dass bei Werbekampagnen des Tabakkonzerns British American Tobacco ihre Vornamen ohne ihre Zustimmung benutzt worden sein, und zwar in spöttischer Weise. Sie sahen eine nicht gewollte Kommerzialisierung ihrer Person zu Werbezwecken.
In der einen Werbeanzeige waren zwei Zigarettenschachteln abgebildet, an denen ein schwarzer Filzstift lehnt. In der darüber stehende Textzeile „Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher“ waren einzelne Wörter geschwärzt, ohne dadurch unleserlich zu werden. Das Werbemotiv spielte darauf an, dass das Buch „Hinter den Kulissen“ von Dieter Bohlen im Jahre 2000 nach mehreren Gerichtsverfahren mit geschwärzten Textpassagen vertrieben worden war.
In der anderen Werbeanzeige warben die Beklagten im März 2000 unter Anspielung auf tätliche Auseinandersetzungen, in die der Welfen-Prinz (Ehemann der Tochter des verstorbenen Fürsten von Monaco) in den Jahren 1998 und 2000 verwickelt war, mit der Abbildung einer allseits eingedrückten Zigarettenschachtel der Marke „Lucky Strike“ und der Textzeile: „War das Ernst? Oder August?“.
Laut Gericht wird deutlich, dass die Kläger die Zigaretten nicht empfehlen
In der Vorinstanz hatte Bohlen vom Zigarettenhersteller British American Tobacco eine Lizenzgebühr von 35.000 Euro erstritten, dem Prinzen wurden 60.000 Euro zugesprochen. Das Hamburger Oberlandesgericht sah jeweils eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte, der Zigarettenhersteller ging in Revision. Und die wurde Donnerstagnachmittag vor dem BGH verhandelt.
„Werbung darf sich mit aktuellen Themen auseinandersetzen“, sagte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm bei der Urteilsverkündung. Zwar spielten die Werbemotive nicht auf Ereignisse von historisch-politischer Bedeutung an. Doch das auch im Bereich der Wirtschaftswerbung bestehende Recht auf freie Meinungsäußerung umfasse unterhaltende Beiträge, die Fragen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse aufgriffen, so das Gericht. In den Streitfällen habe an den Ereignissen ein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestanden. Der Bundesgerichtshof war auch der Auffassung, dass „die Verwendung der Namen nicht den Eindruck erweckt habe, die Genannten würden die beworbene Zigarettenmarke empfehlen.“ Darüber hätten die Werbeanzeigen auch keinen die Kläger beleidigenden oder herabsetzenden Inhalt gehabt. Deshalb seien ihnen auch keine Ansprüche auf Abschöpfung eines Werbewerts zuzubilligen.
Bohlen erfuhr von seiner Niederlage in Berlin, wo er am Vormittag in Begleitung seiner Freundin Carina Walz auf dem Alexanderplatz als Werbebotschafter für die Balearen-Insel Mallorca auftrat. Mit Sonnenbrille auf der Nase und der Liebsten an der Hand sah seine Welt dann schon wieder ganz rosig aus:

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